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    Bildungsgebühren weiterhin auf dem Vormarsch: Duale Hochschule ermöglicht Rückzahlungsklauseln. Dies könnte für Studierende Rückzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro bedeuten

    Nachdem die grün-schwarze Landesregierung bereits die Studiengebühren für Nicht-EU-Staatsbürger*innen eingeführt hat, wurde nun auch der Ausbildungs- und Studienvertrag an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) dahingehend novelliert, dass in Zukunft Nebenabreden zwischen Unternehmen und Studierenden möglich sind, die Rückzahlungsklauseln beinhalten. Diese Rückzahlungsklausel kann dabei jene finanziellen Leistungen umfassen, welche ein Unternehmen einer*einem Studierenden während des Studiums über das vertraglich festgehaltene Gehalt hinausgehend gewährt, wie zum Beispiel Bücher- oder Wohngeld. Durch solche Nebenabreden könnten Studierende zukünftig dazu verpflichtet sein, diese Leistungen ihrem Arbeitgeber zu erstatten, falls es zu einem Abbruch des Studiums oder zur Nichtweiterbeschäftigung im Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kommt.

    Dies stellt aus unserer Sicht eine substanzielle und nicht hinnehmbare Veränderung in der Bildungslandschaft Baden-Württembergs dar. Wer beispielsweise ein Wohngeld von 300€/Monat erhält, muss mit Abschluss des Bachelor-Studiums bereits einen Betrag von rund 11.000€ an das Unternehmen zurückzahlen. Wer sogar das Studium -aus welchem Grund auch immer- abbricht, verliert nicht nur seine Beschäftigung und steht ohne Abschluss da, sondern muss auch noch hohe finanzielle Ausgleichszahlungen an das Unternehmen zahlen.

    Die Motivation hinter dieser unsozialen Änderung besteht in der Bindung dual Studierender an das Unternehmen. Die Identifikation mit einem Unternehmen lässt sich jedoch nicht dadurch kaufen, dass dual Studierenden mit Rückzahlungen gedroht wird. Wer möchte, dass dual Studierende nach ihrem Studium weiterhin im selben Unternehmen arbeiten, muss gute Arbeitsbedingungen schaffen, die dafür sorgen, dass dual Studierende gerne und freiwillig in ein Arbeitsverhältnis eintreten. Ein durch eine Rückzahlungsklausel erzwungenes Arbeitsverhältnis stellt für keinen Beteiligten einen Mehrwert dar.

    Ein Unternehmen, welches dual Studierende haben möchte, muss dafür eine Investition eingehen. Investitionen sind immer mit Risiken verbunden. Ein Teil dieser Risiken wird mit einer Rückzahlungsklausel auf die dual Studierenden abgewälzt. Anstatt das Machtgefälle zwischen Arbeitgebenden und Lohnabhängigen weiter zu vergrößern, muss dieses dringend verringert werden. Daher kämpfen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften beispielsweise dafür, das duale Studium -äquivalent zur Ausbildung- in das Berufsbildungsgesetz aufzunehmen. Dies würde die Rechte der dual Studierenden stärken und die gesetzliche Pflicht für die Arbeitgebenden schaffen, Ausbildungs- und Lehrmittel zu übernehmen.

    Als Jusos fordern wir eine gebührenfreie Bildung für alle. Auch nachgelagerte Gebühren werden dazu führen, dass weniger Menschen nach höheren Bildungsabschlüssen streben. Wir fordern den Aufsichtsrat der DHBW auf, Rückzahlungsklauseln grundsätzlich nicht zuzulassen.

    Bild: CC by Immanuel Giel

    Johannes Mitscherling 2017-09-01T00:27:49+00:00

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